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Trainingsbetrieb auf der “Obersten Sohle” und Bezirksmeisterschaften 2022

Liebe Mitglieder,

trotz derzeit steigender Inzidenzahlen wurden die Regelungen für u.a. den Freizeitsport in der neuen CoronaSchVO NRW so gestaltet, dass unter 2G+-Bedingungen auch weiterhin Sport betrieben werden kann.

Parallel dazu hat der Bezirk 09 im RSB diese Woche angesichts dieser Regelungen entschieden, ab Ende Januar auch die diesjährigen Bezirksmeisterschaften in den verschiedenen Disziplinen und im Zeitraum bis Anfang März durchzuführen, um den Sportlerinnen und Sportlern auch die Qualifikation für die Landes- und Deutschen Meisterschaften im Sommer diesen Jahres zu ermöglichen. Um nun euch auch eine sportliche Vorbereitung auf diese Meisterschaften zu ermöglichen, haben wir entschieden, dass wir in einem ersten Schritt zunächst einen eingeschränkten Trainingsbetrieb nur Montags wieder aufnehmen. Hier kann unter den 2G+ Regelungen der CoronaSchVO NRW und auf dem Schießstand unter Abstandwahrung beim Schießen wieder trainiert werden. Vorrangig richtet sich dieses Angebot an die für die Bezirksmeisterschaften gemeldeten Mitglieder unter euch, bei freien Kapazitäten kann aber auch jede(r) Andere am Training teilnehmen.

Insgesamt werden wir das Anmeldeverfahren wie zuletzt praktizieren, also Trainingsteilnahme nur mit Anmeldung bei mir und entsprechender Zusage für ein bestimmtes Zeitfenster. Am besten auch angeben, WAS man trainieren möchte, damit darauf Rücksicht genommen werden kann (z.B. Duelltraining mit 2 Leuten, die das trainieren wollen). Auf welchem Weg (WhatsApp, SMS, tel. oder per Mail) ist mir gleich. Leider müssen wir den Aufenthalt auf dem Schießstand wieder einschränken, da der Aufenthaltsraum platzmäßig keinen Daueraufenthalt mehrerer Personen unter Abstandswahrung zulässt. Insofern sollten diejenigen, die einen Trainingstermin vereinbart haben, möglichst zeitnah vorher dort eintreffen und unmittelbar nach dem Training den Stand auch wieder verlassen.

ZWINGEND notwendig ist natürlich, dass die Impfung mittels Impfpass oder digitalem Impfzertifikat nachgewiesen werden kann. Dazu sind die entsprechenden Dokumente mitzuführen. Diese werden vom aufsichtsführenden Schießwart oder einer anderen beauftragten Person bei Betreten des Schießstandes kontrolliert. Wir machen ebenfalls von der Sonderregelung der NRW CoronaSchVO Gebrauch, die bei geboosterten Personen (die also schon ihre 3. Impfung erhalten haben), keinen zusätzlichen Schnelltest mehr verlangt.

NICHT Gebrauch machen wir jedoch von der Möglichkeit, einen Selbsttest vor Ort selber durchführen zu können. Hier wäre nämlich die Folge, dass Virenträger bereits vor Ort wären und sich deren Virenlast erst bei dem vor-Ort-Selbsttest herausstellt. Dann ist diese Person aber erst einmal schon auf dem Stand mit allen Ansteckungsmöglichkeiten. Insofern ist bei einem Testerfordernis (also bei Geimpften, die noch keine 3. Impfung haben) mindestens ein offizieller Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, notwendig.

Die Termine und Startzeiten für die Meisterschaften werden in Kürze von unserem Sportwart Thomas bekannt gegeben.

Mit kameradschaftlichen Grüßen und bleibt gesund

Kai Bolten
Geschäftsführer
Schützengilde “Oberste Sohle” Alperbrück 1937 e.V.

PS: Los geht es am 17.01.2022 wieder!

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